Rudelplan

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19.09.2026 · Version 1.1

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Rudelplan durch gewerbliche Hundesitter, Hundetagesstätten und vergleichbare Betriebe (jeweils «Betrieb»). Vertragspartner ist Etienne Pascal Wehrle, Sonneggstrasse 2, 8638 Goldingen, Schweiz, als natürliche Person und Betreiber von Rudelplan («Rudelplan»).

Das Angebot richtet sich zunächst ausschliesslich an Betriebe in der Schweiz. Eine spätere Erweiterung auf Deutschland und Österreich ist geplant, aber nicht Teil des aktuellen Angebots.

Abweichende Bedingungen des Betriebs gelten nur, wenn Rudelplan ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Vereinbarungen mit Hundehaltern sind nicht Gegenstand dieses Vertrags; sie bleiben allein Sache des Betriebs.

2. Leistungsumfang

Rudelplan stellt die jeweils gebuchte Plattformversion zur Verwaltung von Stammdaten, Buchungen, Anwesenheiten, Tagesprotokollen, Rechnungen, Zahlungen, Dokumenten und Kundenportal-Zugängen bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket und der aktuellen Produktbeschreibung.

Rudelplan ist kein Zahlungsdienstleister, keine Buchhaltungs- oder Rechtsberatungssoftware und ersetzt keine behördlichen Vorgaben. Insbesondere bleibt der Betrieb dafür verantwortlich, dass Rechnungen, QR-Rechnungen, Aufzeichnungen und Tagesprotokolle seinen rechtlichen und kantonalen Pflichten entsprechen.

3. Konto, Berechtigungen und Verantwortung des Betriebs

Der Betrieb macht bei Registrierung und Nutzung vollständige und korrekte Angaben. Er schützt Zugangsdaten, verwaltet Teamzugriffe sorgfältig und informiert Rudelplan unverzüglich über missbräuchliche Nutzung.

Der Betrieb ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit und Aktualität seiner Inhalte sowie für eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Halterdaten und Angaben zu Tieren. Er darf nur Personen zum Kundenportal einladen, zu denen eine zulässige Beziehung besteht.

4. Verfügbarkeit und Änderungen

Rudelplan strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungen, Sicherheitsmassnahmen, Störungen Dritter und höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.

Rudelplan darf Funktionen weiterentwickeln, wenn der wesentliche vereinbarte Nutzen erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden angemessen angekündigt, sofern dies technisch und rechtlich möglich ist.

Rudelplan betreibt angemessene regelmässige Sicherungskopien zur Wiederherstellung nach technischen Störungen oder Sicherheitsereignissen. Sicherungskopien sind eine Schutzmassnahme, jedoch keine Zusage einer bestimmten Wiederherstellungszeit oder eines vollständigen Ausschlusses von Datenverlusten. Einzelheiten zu Verarbeitung, Sicherung und Löschung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der Auftragsbearbeitungsvereinbarung.

5. Entgelte und Zahlung

Pilotbetriebe erhalten 60 Tage kostenlosen Vollzugriff. Danach beträgt der Pilotpreis CHF 49 pro Monat für zwölf Monate, anschliessend CHF 89 pro Monat. Es wird keine MWST erhoben; der Anbieter ist derzeit nicht MWST-pflichtig.

Der Einstieg erfolgt selbstständig über die Registrierung im Tool. Die Gratisphase beginnt mit der erfolgreichen E-Mail-Bestätigung und Einrichtung des Betriebs. Fragen und Feedback können über das Tool oder an support@rudelplan.com übermittelt werden. Vor Ablauf der Gratisphase erfolgt eine Erinnerung im Tool. Ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt ausschliesslich nach aktiver Bestätigung des Upgrades; erst dann wird eine Zahlungsart hinterlegt. Ohne Upgrade beginnt keine Zahlungspflicht.

Bei Zahlungsverzug darf Rudelplan nach vorgängiger angemessener Mahnung den Zugang beschränken. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

6. Daten, Export und Aufbewahrung

Die vom Betrieb eingetragenen Daten bleiben dem Betrieb zugeordnet. Der Betrieb kann einen verfügbaren Datenexport nutzen. Er ist selbst dafür verantwortlich, Exporte rechtzeitig zu sichern und gesetzliche Aufbewahrungspflichten einzuhalten.

Rudelplan verarbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung und der Auftragsbearbeitungsvereinbarung. Sicherheitskopien und gesetzlich erforderliche Aufbewahrung können einer sofortigen Löschung entgegenstehen. Der Betrieb bleibt verantwortlich, für seine eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten rechtzeitig einen vollständigen Datenexport zu erstellen und sicher zu verwahren.

7. Kündigung und Zugang nach Vertragsende

Der Betriebsinhaber kann die Kündigung im Bereich «Vertrag & Kündigung» jederzeit zum Ende der laufenden monatlichen Abrechnungsperiode vormerken. Die Kündigung kann bis zum Wirksamkeitszeitpunkt widerrufen werden.

Nach Wirksamkeit der Kündigung oder Ablauf der Gratisphase ohne Upgrade erhält der Betriebsinhaber während 30 Tagen einen schreibgeschützten Zugang. In dieser Zeit können bestehende Daten gelesen und exportiert, aber nicht mehr verändert oder neu erfasst werden. Nach Ablauf dieser Exportfrist endet der reguläre Zugang. Operative Betriebsdaten werden danach in einem wiederholbaren Löschprozess entfernt, sofern der Betrieb nicht wirksam reaktiviert wurde. Sicherheitskopien werden gemäss ihrem technischen Aufbewahrungszyklus bereinigt und ermöglichen keine sofortige Löschung.

8. Haftung

Rudelplan haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie soweit zwingendes Recht dies vorsieht. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf direkte, typische Schäden und maximal die vom Betrieb in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte beschränkt.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Rudelplan nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche oder Datenverluste, die aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit, Störung, Wartung oder fehlerhaften Nutzung der Plattform entstehen. Vorbehalten bleiben die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Haftung.

Der Betrieb prüft wichtige Angaben, Rechnungen, Zahlungszuordnungen und Protokolle vor ihrer Verwendung selbst. Rudelplan haftet nicht für Inhalte oder Handlungen des Betriebs, seiner Teammitglieder oder Hundehalter.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorsieht.

Änderungen dieser AGB werden in Textform angekündigt. Widerspricht der Betrieb nicht innerhalb der angekündigten Frist, gelten sie als akzeptiert, sofern Rudelplan auf diese Folge deutlich hingewiesen hat.